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Thomas Haltner
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für
Bildmaterial in analoger und digitaler Form zur
Vergabe von
Nutzungsrechten und Auftragsfotografie:
I. Allgemeines
1.
Alle Angebote, Fotoaufträge, Lieferungen und die Vergabe von
Nutzungsrechten erfolgen
ausschließlich freibliebend und nicht
exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB).
Anderweitige
Nutzungsrechtsvereinbarungen müssen gesondert (individuell)
vereinbart/ausgehandelt
werden.
2. Abweichende AGB´s des Kunden
gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur/den
Fotograf.
AGB´s des Kunden auf die in Bestellformularen,Lieferbestätigungen oder
ähnlichem oder in
eigenen Dateien, Rechnern im Internet oder
entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit
ausdrücklich
widersprochen.
3. Eine Ablehnung der Geschäftsbedingungen erlangt nur
durch vollständige Rücksendung des
gelieferten,original
versiegelten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des
Bildmaterials
beim Kunden und bei digitalem Bildmaterial durch
Löschung des sog. „Low-Resolution-Materials und
diesbezügliche
schriftliche Bestätigung gegenüber der Agentur/dem Fotografen vor
Anforderung der
Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit.
4. Die AGB
gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne
ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II.
Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem
Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe
oder
in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch
für elektronisches oder
digital übermitteltes Bildmaterial.
2.
Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem von der Agentur/Fotografen
gelieferten Bildmaterial um
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5
UrhRG handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige
Leistungen,
die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt stets
Eigentum der Agentur bzw. des Fotografen, und zwar auch in
dem Fall,
daß Schadensersatz hierfür geleistet wird. Es wird ausschließlich
vorübergehend und zum
Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des
Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung gestellt.
5. Der Kunde hat das
Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte
nur zu
geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und
technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den
Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials
betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Empfang telefonisch
und binnen weiterer
drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen.
Bei unterlassener derartiger Reklamation ist eine Haftung
der
Agentur/des Fotografen für eventuell bereits entstandene oder
entstehende Kosten ausgeschlossen.
III. Nutzungsrechte
1.
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches, nicht exklusives
Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung.
2. Ausschließliche
Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder
Sperrfristen
müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen
zu vereinbarenden Aufschlag auf das jeweilige
Grundhonorar.
3.
Die Bildnutzung bedarf einer ausdrücklichen Freigabeerklärung durch die
Agentur/den Fotografen
vorheriger Vereinbarung über
Verwendungszweck, Auflagenhöhe, Verbreitungsgebiet und die daraus
resultierenden
Honorare. Die Freigabeerklärung bedarf der Schriftform; sie wird durch
Rechnungsstellung
seitens der Agentur/Fotografen ersetzt. Die
Übertragung ist bedingt durch die vollständige Bezahlung des
vereinbarten
Honorars.
4. Jede über die einmalige hinausgehende Nutzung,
Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der
Agentur/des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- eine
Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen
oder bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung
oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung,
Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller
Art (z.B.
magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische
Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen Verarbeitung des
Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB
dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf
CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen
Datenträgern,
- jegliche
Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in
anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des
digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträgern,
die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung
von Hardcopies
geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials
durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel
zur
Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur
nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung der Agentur und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht
abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte,
auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe
oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der
Voraussetzung
der Anbringung des von der Agentur/dem Fotografen vorgegebenen
Urhebervermerks.
Bei der Abrechnung ist genau anzugeben, welches
Bild in welcher Publikation an welcher Stelle
verwendet wurde.
IV.
Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Erfolgt keine
Honorarvereinbarung, wird die Nutzung entsprechend den
marktüblichen
Vergütungen berechnet, welche von der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM)
ermittelt werden in der jeweils gültigen
Fassung. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vereinbarten Zweck. Soll das
Honorar auch für eine
weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu
vereinbaren.
3. Sobald der Kunde bekundet hat, dass er das
gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz
oder
teilweise nutzen will, ist die Agentur/der Fotograf berechtigt, ihm die
Vergabe von Nutzungsrechten
in Rechnung zu stellen, auch wenn die
Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist. Falls
die
vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt,
kann ein bezahltes Honorar
nicht /zurückverlangt werden.
4. Das
Honorar ist stets innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zahlbar, soweit in
der Rechnung keine
kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach Ablauf
dieser Frist werden Verzugszinsen in Höhe von 8%
Punkten über dem
Basiszinssatz berechnet. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen
des Kunden zulässig.
V. Rückgabe des
Bildmaterials
1. Das analoge Bildmaterial ist in der
gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der
vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare.
Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen
Genehmigung der Agentur/des Fotografen.
2. Überläßt die Agentur auf
Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial
lediglich
zum Zwecke der Auswahl oder Prüfung, ob eine Nutzung oder
Veröffentlichung in Betracht kommt, hat
der Kunde das Bildmaterial
spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf
dem
Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser
Frist ist nur wirksam, wenn
sie von der Agentur/dem Fotografen
schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des
Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher
Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts
oder der Beschädigung während des Transports bis
zum Eingang bei
der Agentur.
VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1.
Bei unberechtigten Nutzung, Verwendung, Entstellung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials
ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen des vereinbarten, üblichen oder
anhand
der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFB zu ermittelnden
Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem,
falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk
ist
ein Aufschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorars zu
zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials
(Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in
Ziff.V.1.oder 2.
bezeichneten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von Euro 0,26
pro Tag und
Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate Euro
1,-- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder
andere Unikate.
Derartige Blockierungskosten sind ggf. bei langanhaltender
Blockierungsfrist begrenzt auf
den Verlustwert des jeweiligen
Bildmaterials.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder
abhandengekommenes Bildmaterial ist ein pauschalierter
Schadensersatz
zu leisten, ohne daß die Agentur/der Fotograf die Höhe des Schadens
nachzuweisen hat,
in Höhe von Euro 50,00 pro s/w- oder Colorabzug
oder KB-Dia-Duplikat, Euro 125,00 pro Mittel- oder
Großformat-Dia-Duplikat,
Euro 500,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat, Euro
1.000,00 pro
nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze
entsprechend dem Grad der
Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen.
Die Beträge errechnen sich bei Original-Dias aus dem Wegfall weiterer
Nutzungsmöglichkeiten
bzw. bei Duplikat-Dias aus dem zeitweisen Nutzungsausfall sowie den
Wiederbeschaffungskosten.Grundsätzlich
bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten,daß
ein
höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
5. Wird als verloren
gemeldetes und berechnetes Bildmaterial innerhalb von 12 Monaten nach
Lieferung
aufgefunden und unbeschädigt zurückgegeben, so vergüten
wir ein Drittel des Verlust-Schadensersatzes.
Die Berechnung der
Blockierungskosten bleibt vorbehalten bzw. werden bereits berechnete
Blockierungskosten
nicht erstattet.
6. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung
ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne
Angabe, welches Bild an
welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine
Vertragsstrafe
in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
7. Durch diese
Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII.
Auftragsfotografie einschließlich Bildbearbeitung
1. Dem
Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildmaterialien nach Massgabe
des
Urheberrechtsgesetzes zu. Die Negative bzw. Originaldateien
verbleiben beim Fotografen. Eine
Herausgabe der Negative oder
Originaldateien an den Kunde erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
2.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und
Laborkosten, Modellhonorare,
Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen, Studiomieten etc.) sind nicht im
Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
3. Während eines
Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Kunden oder
Mitbewerber nicht
gestattet.
4. Hat der Kunde dem Fotografen
keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der
Lichtbilder
gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch-
technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der
Kunde während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er
die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den
Vergütungsanspruch
für bereits begonnene Arbeiten.
5. Für die Verletzung von Pflichten,
die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen
Vertragspflichten
stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur
bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts,
Negativen
oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde –
nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder
der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien
beschränkt
sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere
Ansprüche (etwa bei
Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene
Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Kunde gegen
Beschädigung,
Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
6. Der Fotograf haftet
für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bildmaterialien nur im
Rahmen der
Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.Bei
Reproduktionen, Nachbestellungen und
Vergrößerungen können sich
Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies
ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht
berechtigt.
7. Der Kunde versichert, dass er an allen dem
Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs-
und
Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der
abgebildeten Personen zur
Veröffentlichung, Vervielfältigung und
Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung
dieser
Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
8. Der Kunde verpflichtet sich,
die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und
unverzüglich
nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach
Auffor-derung die Aufnahmeobjekte nicht
spätestens nach zwei
Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu
berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände
auf Kosten des Kunden
auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen
zu Lasten des Kunden.
9. Wird die für die Durchführung des Auftrages
vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu
vertreten
hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des
Fotografen, sofern ein
Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für
die
Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder
Fahrlässigkeit des Kunden
kann der Fotograf auch
Schadensersatzansprüche geltend machen.
10. Liefertermine für die
Bildmaterialien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom
Fotografen
bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.Stornierungen
werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des
Auftrages
durch den Kunden wird die vereinbarte Vergütung fällig und
ist von ihm zu zahlen. Die ersparten
Aufwendungen werden pauschal
mit 20% in Abzug gebracht. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im
Einzelfall
nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen erspart worden sind.
11. Für
die Datenspeicherung werden DVD oder CD, die innerhalb der Garantie des
Herstellers als
einwandfrei deklariert sind, verwendet. Für
Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in
einem
Computer entstehen, wird kein Ersatz geleistet.
12. Der Kunde ist
verpflichtet, ihm zur Verwertung überlassenes Bildmaterial des
Fotografen digital so zu
speichern und zu kopieren, dass der Name
des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
Der
Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen,
dass sie bei jeder Art von
Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe
auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere
bei
jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als
Urheber der Bilder klar und
eindeutig identifizierbar ist.
Der
Kunde versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der
elektronischen Bearbeitung
fremder Bildmaterialien zu beauftragen,
wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von
allen
Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
13.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an
den Kunden herauszugeben,
wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde. Wünscht der Kunde, dass der Fotograf ihm
Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und
gesondert zu vergüten.
VIII.Schlussbestimmungen
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und
zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland.
2. Nebenabreden zum
Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder
mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt
nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige
Bestimmung
durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten
kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde
Vollkaufmann ist, der Geschäfts- bzw. Wohnsitz
der Agentur/des
Fotografen.
Pfungstadt, den 18.02.2010
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